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Barrierefreiheit für jedermann – Teil 1

Beitragsbild für den Blogbeitrag "Barrierefreiheit für jedermann - Teil 1" zeigt im Hintergrund eine Nahaufnahme von Pflanzenblättern und darauf steht der Titel des Eintrags mit weißer Schrift

Barrierefreiheit für jedermann – Teil 1

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet?

Stell dir vor, du gehst in ein Geschäft – aber die Tür ist zu schmal für deinen Rollstuhl. Oder die Beschriftung ist so winzig, dass du nichts lesen kannst.
Genau so fühlen sich viele Menschen, wenn sie auf eine Webseite stoßen, die nicht barrierefrei ist.

Barrierefreiheit im Internet heißt:

Jeder kann deine Webseite nutzen – unabhängig davon, ob jemand sehen, hören, die Maus bedienen oder Texte schnell lesen kann.

Das betrifft nicht nur Menschen mit dauerhaften Einschränkungen, sondern auch:

  • Ältere Nutzer
  • Menschen mit temporären Einschränkungen
    (z. B. gebrochene Hand, laute Umgebung)
  • Leute mit langsamer Internetverbindung oder kleinen Smartphone-Displays

Warum das wichtig ist:

Barrierefreiheit sorgt nicht nur für Fairness, sondern auch für eine bessere Nutzererfahrung für alle. Außerdem bringt sie oft technische Vorteile: schnellere Ladezeiten, klarere Strukturen, bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Das Gesetz dahinter

In Deutschland gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Sie legt fest, dass öffentliche Stellen – und in Zukunft auch viele private Unternehmen – ihre Webseiten so gestalten müssen, dass sie barrierefrei nutzbar sind.

Die Grundlage dafür sind die WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).
Sie definieren vier Prinzipien, die eine Webseite erfüllen muss:

  1. Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Untertitel für Videos).
  2. Bedienbar – Alle Funktionen müssen nutzbar sein, egal ob mit Maus, Tastatur oder Screenreader.
  3. Verständlich – Inhalte müssen klar und einfach strukturiert sein.
  4. Robust – Inhalte müssen mit verschiedenen Geräten, Browsern und Hilfsmitteln funktionieren.

Das Ziel:

Niemand soll vom Zugang zu digitalen Informationen oder Diensten ausgeschlossen werden.

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